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   OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09   

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https://dejure.org/2011,10192
OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09 (https://dejure.org/2011,10192)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.2011 - 9 LC 132/09 (https://dejure.org/2011,10192)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 9 LC 132/09 (https://dejure.org/2011,10192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Modifizierung eines Erschließungsvertrags mit dem Ziel der Heranziehung von Fremdanliegern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 BauGB; § 124 Abs. 3 S. 1 BauGB; § 127 BauGB; § 128 Abs. 1 BauGB
    Grundsätzliche Festlegung einer Kostenabrede als Grundlage für die Heranziehung von Fremdanliegern im Zeitpunkt des Abschlusses eines Erschließungsvertrags des Baugebiets; Modifizierung eines wirksamen Erschließungsvertrags ohne eine Kostenabrede nur bei Ausdruck des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Festlegung einer Kostenabrede als Grundlage für die Heranziehung von Fremdanliegern im Zeitpunkt des Abschlusses eines Erschließungsvertrags des Baugebiets; Modifizierung eines wirksamen Erschließungsvertrags ohne eine Kostenabrede nur bei Ausdruck des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätzliche Festlegung einer Kostenabrede als Grundlage für die Heranziehung von Fremdanliegern im Zeitpunkt des Abschlusses eines Erschließungsvertrags des Baugebiets; Modifizierung eines wirksamen Erschließungsvertrags ohne eine Kostenabrede nur bei Ausdruck des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 381
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Überträgt eine Gemeinde einem Erschließungsunternehmer die technische Durchführung und die kostenmäßige Abwicklung der Erschließung, entstehen Erschließungskosten nicht bei ihr, sondern nur bei dem Erschließungsunternehmer (BVerwG, Urteil vom 22.3.1996 - 8 C 17/94 - BVerwGE 101, 12, juris).

    Eine besondere Kostenvereinbarung, die einen beitragsfähigen Erschließungsaufwand der Gemeinde im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB begründete und die auf diesem Weg eine der Vorteilssituation des jeweiligen Grundstücks entsprechende Belastung der Fremdanlieger ermöglichte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.3.1996 - 8 C 17/94 - BVerwGE 101, 12, juris), enthielt der Erschließungsvertrag vom 8. April 2005 nicht.

    Die Modifizierung eines Erschließungsvertrags durch - wie hier - eine Kostenabrede mit dem Ziel, einen umlagefähigen Aufwand der Gemeinde zu begründen und eine Grundlage für die Heranziehung von Fremdanliegern zu Erschließungsbeiträgen zu schaffen, muss grundsätzlich bereits in dem auf die Erschließung des Baugebiets ausgerichteten Vertrag erfolgen (BVerwG, Urteil vom 22.3.1996 - 8 C 17/94 - BVerwGE 101, 12, juris) .

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Zu einem anderen Ergebnis kommt man auch dann nicht, wenn man annähme, der Erschließungsvertrag vom 8. April 2005 habe eine anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands begründet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 77/83 - BVerwGE 70, 247, juris; Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 21.81 - DVBl. 1982, 79, juris; Urteil vom 6.7.1973 - IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331, juris; VGHBW, Urteil vom 17.6.1999 - 2 S 3245/96 - NVwZ-RR 2000, 461).

    Die Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde einen - wie hier - vorhandenen vertraglichen Anspruch auf Übernahme der Erschließungskosten nachträglich wieder aufgeben darf (dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 77/83 - BVerwGE 70, 247, juris), waren nicht gegeben.

  • BVerwG, 18.09.1981 - 8 C 21.81

    Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Alles, was sie etwa erspart oder als "freiwilliges" Entgelt leistet, ohne im Hinblick auf wechselseitige Rechtsbeziehungen dazu verpflichtet zu sein, ist grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig (BVerwG, Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 21/81 - DVBl. 1982, 79, juris; Urteil vom 23.5.1980 - IV C 69/77 u.a. - DÖV 1980, 835, juris; Urteil vom 4.5.1979 - IV C 16/76 - DVBl. 1979, 785, juris; Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 10. Aufl., 2007, § 128 Rdn. 2).

    Zu einem anderen Ergebnis kommt man auch dann nicht, wenn man annähme, der Erschließungsvertrag vom 8. April 2005 habe eine anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands begründet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 77/83 - BVerwGE 70, 247, juris; Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 21.81 - DVBl. 1982, 79, juris; Urteil vom 6.7.1973 - IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331, juris; VGHBW, Urteil vom 17.6.1999 - 2 S 3245/96 - NVwZ-RR 2000, 461).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Zu einem anderen Ergebnis kommt man auch dann nicht, wenn man annähme, der Erschließungsvertrag vom 8. April 2005 habe eine anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands begründet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 77/83 - BVerwGE 70, 247, juris; Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 21.81 - DVBl. 1982, 79, juris; Urteil vom 6.7.1973 - IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331, juris; VGHBW, Urteil vom 17.6.1999 - 2 S 3245/96 - NVwZ-RR 2000, 461).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Es ist weder vorgetragen noch erkennbar, dass für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebende Verhältnisse sich seit Abschluss des Vertrags wesentlich geändert bzw. irrtümlich angenommene Umstände von Anfang an gefehlt haben (vgl. zu Letzterem Nds. OVG, Beschluss vom 14.2.2003 - 7 LA 130/02 - juris; Bonk in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 6. Aufl., 2001, § 60 Rdn. 13; Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 8. Aufl., 2003, § 60 Rdn. 5, 11; s. auch BVerwG, Urteil vom 18.10.2001 - 3 C 1/01 - NVwZ 2002, 486, juris Rdn. 29).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 9 B 98.09

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Angemessenheit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Eine Unausgewogenheit der vereinbarten Leistungen ist nicht stets dann anzunehmen, wenn ein Erschließungsunternehmer - wie hier die G. eG - die Aufwandsanteile zu tragen hat, die im Falle einer Beitragsveranlagung einem Fremdanlieger auferlegt werden könnten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 2.11.2010 - 9 B 98/09 u.a. - juris).
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Alles, was sie etwa erspart oder als "freiwilliges" Entgelt leistet, ohne im Hinblick auf wechselseitige Rechtsbeziehungen dazu verpflichtet zu sein, ist grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig (BVerwG, Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 21/81 - DVBl. 1982, 79, juris; Urteil vom 23.5.1980 - IV C 69/77 u.a. - DÖV 1980, 835, juris; Urteil vom 4.5.1979 - IV C 16/76 - DVBl. 1979, 785, juris; Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 10. Aufl., 2007, § 128 Rdn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2006 - 9 ME 269/06

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Erhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Ist der Erschließungsvertrag in diesem Sinne darauf angelegt, eine der Vorteilssituation des jeweiligen Grundstücks entsprechende Belastung der Fremdanlieger durch Heranziehungsbescheid zu ermöglichen, erweist sich der Vertrag als ergänzungsfähig durch eine spätere modifizierende Kostenvereinbarung (Nds. OVG, Beschluss vom 22.11.2006 - 9 ME 269/06 - Beschlüsse vom 24.6.2008 - 9 ME 453 und 454/07 -) .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 2 S 3245/96

    Nichterfüllung eines Erschließungsvertrages - Ausführung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Zu einem anderen Ergebnis kommt man auch dann nicht, wenn man annähme, der Erschließungsvertrag vom 8. April 2005 habe eine anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands begründet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 77/83 - BVerwGE 70, 247, juris; Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 21.81 - DVBl. 1982, 79, juris; Urteil vom 6.7.1973 - IV C 22.72 - BVerwGE 42, 331, juris; VGHBW, Urteil vom 17.6.1999 - 2 S 3245/96 - NVwZ-RR 2000, 461).
  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 69.77

    Umfang des Erschließungsaufwands; Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.01.2011 - 9 LC 132/09
    Alles, was sie etwa erspart oder als "freiwilliges" Entgelt leistet, ohne im Hinblick auf wechselseitige Rechtsbeziehungen dazu verpflichtet zu sein, ist grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig (BVerwG, Urteil vom 18.9.1981 - 8 C 21/81 - DVBl. 1982, 79, juris; Urteil vom 23.5.1980 - IV C 69/77 u.a. - DÖV 1980, 835, juris; Urteil vom 4.5.1979 - IV C 16/76 - DVBl. 1979, 785, juris; Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, Kommentar, 10. Aufl., 2007, § 128 Rdn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2003 - 7 LA 130/02

    Fehlen der Geschäftsgrundlage; Geschäftsgrundlage; subjektive Geschäftsgrundlage;

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist nicht vorgesehen und verbietet sich schon deswegen, weil der Gemeinde durch die Erschließung keine Kosten entstehen (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 6 Rn. 7, 18; Senatsurteil vom 31.1.2011 - 9 LC 132/09 - juris Rn. 48; OVG Saarl., Beschluss vom 9.2.1998 - 1 W 29/97 - juris Rn. 16).

    Der Gesetzgeber hat der Gemeinde nämlich die Wahl auferlegt zwischen der Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage in Eigenregie (mit der Folge einer Beitragserhebung) einerseits und der Übertragung der Erschließung auf einen Dritten und damit der Herstellung der Anlagen in dessen (Fremd-)Regie andererseits (vgl. Driehaus/Raden, a. a. O., § 6 Rn. 14, 18; BVerwG, Urteil vom 1.12.2010 - 9 C 8.09 - juris Rn. 48; Senatsurteil vom 31.1.2011, a. a. O., Rn. 55).

  • VG Potsdam, 17.01.2014 - 12 K 1139/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Dabei kann dahinstehen, ob ein ohne entsprechende Kostenabrede geschlossener "echter" Erschließungsvertrag - wie hier - nachträglich nur dann zulasten von Fremdanliegern modifiziert werden kann, wenn in dem ursprünglichen Erschließungsvertrag zumindest der Wille der Vertragsparteien zum Ausdruck gekommen ist, eine Basis für die Heranziehung der Fremdanlieger zu Erschließungsbeiträgen zu schaffen und damit ergänzungsfähig ist (so OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Januar 2011 - 9 LC 132/09 - und Beschluss vom 25. Juni 2008 - 9 ME 453/07 - offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11/11 -, alles zitiert nach juris).

    Die Begründung von Aufwand bei dem Beklagten durch Abschluss des I. Nachtrags vom 6. August 1998 beruhte daher weder auf einer gesetzlichen noch auf einer insoweit wirksamen vertraglichen Verpflichtung, sondern stellt eine freiwillige Leistung dar, die keinen Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB darstellt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Januar 2011 - 9 LC 132/09 -, a. a. O.).

    Denn in diesem Sinne beruhte der streitgegenständliche Aufwand, den der Beklagte als Vorausleistung von der Rechtsvorgängerin der Klägerin erhoben hat, nicht unmittelbar auf der erstmaligen Herstellung der Straße, sondern allein auf der im Nachhinein geschlossenen, vom Ursprungsvertrag abweichenden Kostenvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Januar 2011 - 9 LC 132/09 -, zitiert nach juris).

  • VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155

    Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers

    Wenn sie sich für eine Durchführung der Erschließung in Fremdregie durch Abschluss eines Erschließungsvertrags entscheidet, in dem sie einem Erschließungsunternehmer die technische Durchführung und die kostenmäßige Abwicklung der Erschließung dergestalt überträgt, dass die Herstellung der Erschließungsanlagen im Namen und auf Kosten des Erschließungsträgers erfolgt, verbleibt bei ihr kein beitragsfähiger Aufwand i.S.v. § 127 Abs. 1 BauGB, soweit sie die Durchführung der Erschließung übertragen hat (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11/11 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 1.12.2010 - 9 C 8/09 - juris Rn. 48; BVerwG, U.v. 22.3.1996 - 8 C 17/94 - juris Rn. 34; NdsOVG, U.v. 31.1.2011 - 9 LC 132/09 - juris Rn. 48, 55).

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht offen gelassen, ob der Ansicht des NdsOVG (B.v. 25.6.2008 - 9 ME 453/07 - NVwZ-RR 2009, 260; siehe auch: U.v. 31.1.2011 - 9 LC 132/09 - NVwZ-RR 2011, 381) zu folgen ist, wonach die Modifizierung eines Erschließungsvertrags grundsätzlich bereits in dem auf die Erschließung des Baugebiets ausgerichteten Vertrag erfolgen muss, und nachträglich nur in Betracht kommt, wenn der entsprechende Wille der Vertragsparteien bereits im Erschließungsvertrag zum Ausdruck kommt.

  • VG Potsdam, 07.09.2011 - 12 L 320/11

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

    Es gab z. B. in den Fällen, in denen eine nachträgliche Modifizierung eines Erschließungsvertrages durch eine spätere Kostenvereinbarung kritisch gesehen und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als zulässig erachtet wurde, jeweils schon einen echten Erschließungsvertrag, der wirksam war und somit schon abschließende Rechtswirkungen entfaltet hatte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 9 ME 453/07 - Urteil vom 31. Januar 2011 - 9 LC 132/09 -, beides zitiert nach juris).
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